Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lenscollective OG
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Beauftragung
1.1. Die LensCollective OG schließt Verträge ausschließlich zu diesen, dem Kunden / der Kundin übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung und / oder bei Überlassung von Bildmaterial aus der Bilddatenbank der LensCollective OG anerkennt der Kunde / die Kundin deren Anwendbarkeit. Diese gelten - sofern keine Veränderung durch die LensCollective OG bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden / der Kundin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der hierin vereinbarten Werknutzungsbewilligung zwischen der LensCollective OG und dem Kunden / der Kundin können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden / der Kundin jedenfalls vor. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin werden von der LensCollective OG ausdrücklich nicht anerkannt.
1.2. Angebote der LensCollective OG sind ebenso wie Angaben in Preislisten, Prospekten und Internetauftritten (insbesondere der Bilddatenbank) freibleibend und jedenfalls unverbindlich. Die Darstellung der Produkte / Lichtbildwerke / Lichtbilder in der online abrufbaren Bilddatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern erfolgt im Rahmen eines unverbindlichen Angebotes in der von der LensCollective OG betriebenen Bilddatenbank, die sich ausschließlich an Unternehmer / Unternehmerinnen iSd KSchG richtet. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung bzw. Verfüg- und Lieferbarkeit der online dargestellten Produkte / Lichtbildwerke / Lichtbilder besteht nicht.
1.3. Die Auftragserteilung des Kunden / der Kundin an die LensCollective OG kann schriftlich (per Brief, E-Mail, Webformular, Bestellvorgang Bilddatenbank) oder mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Nach Erhalt des Auftrags steht es der LensCollective OG frei, dem Kunden / der Kundin eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder eine Ablehnung des Auftrags (Angebotsablehnung) zu übermitteln. Eine entsprechende Angebotsablehnung kann seitens der LensCollective OG insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde / die Kundin als Verbraucher / Verbraucherin zu qualifizieren, als kreditunwürdig einzustufen ist oder dessen / deren Bestellung bzw. beabsichtigte Nutzung der Produkte / Lichtbildwerke / Lichtbilder von den von der LensCollective OG vorgegebenen Anforderungen (Nutzung etwa ausschließlich durch Unternehmer / Unternehmerinnen) abweicht.
1.4. Erst durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) durch die LensCollective OG kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der LensCollective OG und dem Kunden / der Kundin zustande, wodurch wechselseitige Leistungspflichten ausgelöst werden. Der Kunde / die Kundin erklärt bei Auftragserteilung (schriftlich per Brief, E-Mail, Webformular, Bestellvorgang Bilddatenbank oder mündlich persönlich, telefonisch) ausdrücklich, unternehmerisch tätig und kein Verbraucher / keine Verbraucherin iSd KSchG zu sein.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs 2, 73ff UrhG) stehen der LensCollective OG zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Rahmen der Auftragsbestätigung als erteilt. Der Kunde / die Kundin erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck iSd Nutzung durch den Kunden / die Kundin auf seinen / ihren Social Media Kanälen, Webseiten und / oder Drucksorten für die Dauer von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG. Im Zweifel ist der in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Kunde / die Kundin nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (bzw. des erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für die erwähnte Dauer von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium / die ausdrücklich bezeichneten Medien des Kunden / der Kundin als erteilt.
2.2. Jede Veränderung und / oder Bearbeitung des Lichtbildes / der Lichtbilder bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der LensCollective OG, andernfalls gilt sie als unberechtigte Verwendung. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem der LensCollective OG bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.3. Die erteilte Nutzungsbewilligung gilt ausschließlich für den Kunden / die Kundin. Eine Übertragung von Rechten auf Dritte ist ebenso wie jegliche Weitergabe von Zugangsdaten zur Bilddatenbank und / oder Bildern bzw. Bildmaterial ausdrücklich untersagt und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der LensCollective OG.
3. Nutzung des Bildmaterials
3.1. Das dem Kunden / der Kundin zur Verfügung gestellte Bildmaterial verbleibt im Eigentum der LensCollective OG und darf ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zweck (Punkt 2.1.) verwendet werden.
3.2. Wird vom Kunden / von der Kundin das ausgewählte Bildmaterial für Drucksorten genutzt, ist er / sie für die Dauer von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, berechtigt, Drucksorten anfertigen zu lassen und diese zu vervielfältigen / zu verbreiten / der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der genannten Frist von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG erlischt diese Berechtigung und ist der Kunde / die Kundin nicht (mehr) berechtigt, (neue) Drucksorten mit diesem Bildmaterial zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Der LensCollective OG ist bei Nutzung des Bildmaterials für Drucksorten unverzüglich unaufgefordert jeweils ein kostenloses Belegexemplar zu übermitteln. Die LensCollective OG behält sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Recht vor, nach Ablauf der genannten Frist von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung die gänzliche Vernichtung / Beseitigung der mit dem Bildmaterial erstellten Drucksorten zu fordern.
3.3. Wird vom Kunden / von der Kundin das ausgewählte Bildmaterial für Social Media und / oder die von ihm / ihr betriebene Webseite genutzt, ist er / sie für die Dauer von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, berechtigt, das Bildmaterial auf dem von ihm / ihr betriebenen Social Media Kanal und / oder auf der von ihm / ihr betriebenen Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der genannten Frist von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung durch die LensCollective OG erlischt diese Berechtigung und ist der Kunde / die Kundin nicht (mehr) berechtigt, (neue) Beiträge auf dem von ihm / ihr betriebenen Social Media Kanal und / oder auf der von ihm / ihr betriebenen Webseite mit diesem Bildmaterial zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Der LensCollective OG ist bei Nutzung des Bildmaterials für Social Media / Webseite unverzüglich unaufgefordert der jeweilige Link schriftlich bekanntzugeben. Die LensCollective OG behält sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Recht vor, nach Ablauf der genannten Frist von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung die gänzliche Löschung des Bildmaterials zu fordern.
3.4. Der Kunde / die Kundin ist bei jeder Nutzung auf seinen / ihren Social Media Kanälen, Webseiten und / oder Drucksorten (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) LensCollective OG. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
3.5. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 3.4.) erfolgt.
3.6. Jegliche über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung, insbesondere die unberechtigte Weitergabe an Dritte, ist ausnahmslos untersagt.
3.7. Bei unberechtigter Verwendung (Weiterverwendung nach Ablauf der genannten Frist von 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab Auftragsbestätigung, Nachdruck, Weitergabe an Dritte, vom vereinbarten Verwendungszweck abweichende Nutzung, etc.) steht der LensCollective OG ein Schadenersatzanspruch iSd § 87 UrhG in Höhe von jedenfalls des dreifachen vereinbarten Honorars zu. Allfällige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4. Leistung und Gewährleistung
4.1. Die LensCollective OG wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Kunde / die Kundin keine ausdrücklichen schriftlichen Anordnungen trifft, ist die LensCollective OG hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung und die Auswahl der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Der Kunde / die Kundin ist darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der LensCollective OG unterliegen. Dem Kunden / der Kundin ist der Stil der LensCollective OG bekannt und verzichtet dieser / diese ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der LensCollective OG ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden / der Kundin bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden / der Kundin zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die LensCollective OG – soweit keine gesetzlichen Bestimmungen Gegenteiliges vorsehen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.3. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
4.4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden / der Kundin - abgesehen von jenen Fällen, in denen diesem / dieser von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - nur ein Verbesserungsanspruch durch die LensCollective OG zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der LensCollective OG abgelehnt, steht dem Kunden / der Kundin ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Bestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.5. Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor.
4.6. Die LensCollective OG ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Kunden / der Kundin ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde / die Kundin seine / ihre Zahlungen einstellt bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden / der Kundin bestehen und dieser / diese nach Aufforderung der LensCollective OG weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Kunden / von der Kundin zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird, bzw. der Kunde / die Kundin trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt, als Verbraucher / Verbraucherin zu qualifizieren ist oder dessen / deren Bestellung bzw. beabsichtigte Nutzung der Produkte / Lichtbildwerke / Lichtbilder von den von der LensCollective OG vorgegebenen Anforderungen (Nutzung etwa ausschließlich durch Unternehmer / Unternehmerinnen) abweicht.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Preise. Diese verstehen sich zuzüglich allfällig anfallender Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der Kunde / die Kundin verzichtet soweit gesetzlich zulässig auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der LensCollective OG. Auch die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 3.4.) erfolgt (Punkt 3.5.).
5.2. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden / von der Kundin gewünschte Änderungen gehen zu seinen / ihren Lasten.
5.3. Die LensCollective OG bietet die auf ihrer Webseite / Bilddatenbank angegebenen Zahlarten an und behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind vom Kunden / von der Kundin zu tragen.
5.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden / bei der Kundin fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde / die Kundin in Verzug. Im Falle eines Verzugs ist die LensCollective OG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.5. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
5.6. Mahnspesen und die Kosten – auch entsprechender außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden / der Kundin.
6. Rechte Dritter
6.1. Für den Fall, dass der Kunde / die Kundin von Dritten (Abgebildeten) wegen behaupteten Rechtsverletzungen (Recht am eigenen Bild, etc.) in Anspruch genommen wird, wird sich der Kunde / die Kundin unverzüglich mit der LensCollective OG in Verbindung setzen und dieser sämtliche Unterlagen übermitteln, um den Sachverhalt abschließend erheben zu können. Sollte tatsächlich eine solche Verletzung vorliegen, hat die LensCollective OG zur Klärung allfälliger Ansprüche das Recht, ihre eigene rechtsfreundliche Vertretung zu beauftragen, um allfällige Kosten gering halten zu können. Der Kunde / die Kundin hat allfällige ihm / ihr entstehenden Kosten einer eigenen rechtsfreundlichen Vertretung selbst zu tragen.
6.2. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden / der Kundin. Der Kunde / die Kundin hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Die LensCollective OG garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Abgebildeten) nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vereinbarten Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
6.3. Durch den Widerruf von vorab erteilten Zustimmungserklärungen kann es im Hinblick auf Dritte (Abgebildete) zu Einschränkungen kommen, die dem Kunden / der Kundin unverzüglich mitgeteilt werden und ab diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen sind. Der Kunde / die Kundin verzichtet in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Geltendmachung wie auch immer gearteter Ansprüche gegenüber der LensCollective OG.
Die Löschung von Bildern aus der Bilddatenbank der LensCollective OG – gleich aus welchem Rechtsgrund – führen dazu, dass auch der Kunde / die Kundin zur unverzüglichen Löschung der von ihm / ihr veröffentlichten / verbreiteten / vervielfältigten Lichtbildern verpflichtet ist. Die LensCollective OG wird den Kunden / die Kundin über derartige Löschungen schriftlich informieren. Mit Zugang des Löschungshinweises obliegt es dem Kunden / der Kundin, die Löschung unverzüglich vorzunehmen.
7. Schlussbestimmungen und Datenschutz
7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz der LensCollective OG. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
7.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Kunde / die Kundin Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
7.3. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Aus dem Umstand, dass die LensCollective OG einzelne oder alle ihr zustehende Rechte nicht oder nicht in vollem Ausmaß ausübt, kann ein allfälliger Verzicht darauf nicht abgeleitet werden.
7.4. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (dieser Bedingungen sowie des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
7.5. Der Kunde / die Kundin nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem / dieser nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die LensCollective OGdamit die sie treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
7.5.1. Die LensCollective OG verarbeitet die unter Punkt 7.5.2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Kunden / von der Kundin angeforderten Bestellungen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke der LensCollective OG.
7.5.2. Die LensCollective OG verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 7.5.1. genannten Zwecke zu erreichen.
7.5.3. Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Kunden / der Kundin, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Kunden / der Kundin namentlich zu nennenden Empfängern übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
7.5.4. Die personenbezogenen Daten des Kunden / der Kundin werden von der LensCollective OG nur so lange aufbewahrt, wie dies in vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 7.5.1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Kunden / der Kundin werden, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
7.5.5. Nach geltendem Recht ist der Kunde / die Kundin unter anderem berechtigt • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die LensCollective OG gespeichert hat und Kopien dieser Daten – ausgenommen Lichtbilder – zu erhalten • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner / ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen • von der LensCollective OG zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner / ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen • Datenübertragbarkeit zu verlangen • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
7.5.6. Sollte der Kunde / die Kundin zur Verarbeitung seiner / ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser / diese an die ihm / ihr namentlich und anschriftlich bekannte LensCollective OG wenden.
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